Bildfreigabe-Erklärung für die Verwendung von Foto- & Videoaufnahmen
Vereinbarung
A. Vertragspartner
Feldschlösschen Getränke AG
Theophil Roniger-Strasse
4310 Rheinfelden
info@fgg.ch
B. Die abgebildete Person und Feldschlösschen treffen folgende Vereinbarungen:
1. Die abgebildete Person erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr angefertigte Fotoaufnahmen (Bildnisse) in unveränderter oder bearbeiteter Form inklusive ihres Vornamens durch Feldschlösschen und deren verbundene Gesellschaften für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke, insbesondere auch für Kommunikations- und Werbezwecke, vervielfältigt, ausgestellt oder öffentlich wiedergegeben werden dürfen.
2. Die abgebildete Person räumt Feldschlösschen das ausschliessliche Nutzungsrecht an den Aufnahmen ein. Dies umfasst auch die Bearbeitung, Retusche und Montage.
3. Die Einverständniserklärung gilt bis und mit 2028 ohne jede Beschränkung des räumlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereichs, und umfasst die Nutzung in den folgenden Kanälen: Social Media, Webseiten und Online-Shops, Out of Home (Plakate, Screens etc.), TV und Kinowerbung, Printwerbung, interne und externe Präsentationen sowie Verkaufsförderung.
4. Die abgebildete Person und Feldschlösschen vereinbaren, dass mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung der Bilder abgegolten sind. Ein Arbeitsverhältnis wird durch diese Vereinbarung nicht begründet.
5. Die abgebildete Person bestätigt, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme das Mindestalter von 18 Jahren erfüllt.
6. Für diese Vereinbarung gilt unabhängig vom Aufnahmeort ausschliesslich Schweizerisches Recht.
7. Wenn einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam sind oder später werden, bleibt der Rest des Vertrags gültig. Anstelle der unwirksamen Regelung soll dann diejenige gelten, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.




